Ratgeber · Trinkgeld
Trinkgeld in der Gastronomie: steuerfrei, per Karte bezahlt, richtig verteilt
Früher lag das Trinkgeld im Glas neben dem Tresen, und am Ende des Abends wurde geteilt. Inzwischen kommt ein großer Teil mit der Karte, landet erst einmal auf dem Konto des Betriebs und muss von dort zu den Menschen, denen es gehört. Das Steuerrecht hat sich dabei nicht geändert, die Arbeit schon.
Veröffentlicht am · Für Restaurants in Deutschland. Ein praktischer Ratgeber, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Die kurze Antwort
Trinkgeld, das Ihre Mitarbeitenden von Gästen bekommen, ist nach § 3 Nummer 51 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei, und zwar in voller Höhe. Das Gesetz knüpft das an Bedingungen: Das Geld muss anlässlich einer Arbeitsleistung, von Dritten, freiwillig, ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum geschuldeten Betrag gegeben werden.
Ob der Gast bar oder mit Karte zahlt, steht nicht im Gesetz. Mit der Karte entsteht aber eine Aufgabe, die es beim Glas neben dem Tresen nicht gab: Das Geld geht zuerst an den Betrieb, und die Weitergabe muss sich hinterher belegen lassen.
Die Bedingungen, Wort für Wort
„Anlässlich einer Arbeitsleistung“: Das Trinkgeld hängt an einer Leistung, die jemand erbracht hat — dem Service am Tisch, dem Cocktail an der Bar. Ein Geldgeschenk ohne diesen Zusammenhang ist etwas anderes.
„Dem Arbeitnehmer“: Die Befreiung gilt für Angestellte, also für Servicekräfte, Barkeeper, Aushilfen. Der Inhaber ist kein Arbeitnehmer seines eigenen Betriebs; für sein eigenes Trinkgeld gilt diese Nummer nach ihrem Wortlaut nicht. Wie er es zu behandeln hat, klärt er mit seiner Steuerberatung.
„Von Dritten freiwillig“: Das Geld kommt vom Gast, nicht vom Arbeitgeber. Ein Bonus, den der Betrieb für einen guten Monat zahlt, ist Lohn, auch wenn er im Team „Trinkgeld“ heißt.
„Ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht“ und „zusätzlich“: Der Gast entscheidet selbst, ob und wie viel er gibt, und zwar über den Preis hinaus, den er ohnehin schuldet. Hier liegt die Grenze zum Zuschlag.
Zuschlag oder Trinkgeld: wo die Grenze liegt
In Deutschland verlangt § 13 Absatz 5 der Preisangabenverordnung, dass die Preise im Preisverzeichnis einer Gaststätte das Bedienungsgeld und alle sonstigen Zuschläge einschließen. Der Service ist also im Preis des Gerichts enthalten. Ein Betrag, den der Gast zusätzlich zahlen muss, weil er auf der Rechnung steht, ist schon nach dem Wortlaut von § 3 Nummer 51 EStG kein Trinkgeld: Auf ihn besteht ein Anspruch.
Anders ist es, wenn die Bezahlseite oder die Servicekraft dem Gast Beträge vorschlägt, er aber frei wählen kann, auch gar nichts zu geben. Entscheidend ist, dass niemand ihn dazu verpflichtet. Formulieren Sie Vorschläge so, dass das sichtbar bleibt, und schulen Sie das Team darin, nicht nachzuhaken.
Trinkgeld mit der Karte: der Weg über das Konto des Betriebs
Rundet ein Gast beim Bezahlen mit der Karte auf und sagt „passt so“, dann enthält die eine Kartenzahlung zwei Dinge: den Umsatz des Betriebs und das Trinkgeld für die Servicekraft. Beides landet auf dem Geschäftskonto, nur eines davon gehört dem Betrieb.
Damit das Trinkgeld für die Mitarbeitenden steuerfrei bleibt, muss es auch bei ihnen ankommen, und das sollte sich hinterher zeigen lassen. Drei Gewohnheiten helfen:
- Das Trinkgeld getrennt vom Rechnungsbetrag erfassen, bei jeder Zahlung, damit am Abend feststeht, wie viel es war.
- In festen Abständen auszahlen, zum Beispiel wöchentlich, und jede Auszahlung mit Datum, Betrag und Namen festhalten.
- Den Schlüssel, nach dem im Team geteilt wird, schriftlich vereinbaren und allen zeigen.
Das Kassenrecht kommt hinzu. § 146a der Abgabenordnung verlangt, dass jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall einzeln aufgezeichnet wird. Wie das Kassensystem eines Betriebs das Trinkgeld vom Umsatz trennt, beantwortet sein Anbieter; ob die Einstellung zum Betrieb passt, beurteilt die Steuerberatung.
Verteilen im Team
Es gibt drei verbreitete Modelle. Im ersten behält jede Servicekraft, was an ihren Tischen gegeben wurde. Im zweiten fließt alles in einen Topf, der nach Stunden geteilt wird. Im dritten bekommen auch Küche und Spüle einen Anteil, weil ein Abend ohne sie nicht stattfindet.
Welches Modell Sie wählen, ist zuerst eine Frage des Betriebsklimas. Steuerlich ist es nicht gleichgültig: Ob ein Anteil, den jemand ohne Gästekontakt bekommt, in jedem Fall unter die Befreiung fällt, sollten Sie mit Ihrer Lohnbuchhaltung klären, bevor Sie den Schlüssel festschreiben. Ein Betrag, den der Arbeitgeber aus eigener Tasche aufstockt, ist in keinem der drei Modelle Trinkgeld.
Was in die Teamregel gehört
Streit ums Trinkgeld entsteht selten über den Betrag, meistens über eine Regel, die nie aufgeschrieben wurde. Eine Seite reicht, wenn sie die Fragen beantwortet, die irgendwann ohnehin gestellt werden.
- Wer am Topf beteiligt ist: Service, Bar, Küche, Spüle, Aushilfen.
- Nach welchem Schlüssel geteilt wird: nach Stunden, nach Schichten oder nach festen Anteilen.
- Wann ausgezahlt wird und wie: wöchentlich, bar gegen Unterschrift oder per Überweisung.
- Was bei Urlaub, Krankheit oder einem Austritt mitten im Monat gilt.
- Wer die Liste führt und wo das Team sie einsehen kann.
Lassen Sie die Regel von der Lohnbuchhaltung ansehen, bevor sie gilt, und ändern Sie sie nur mit Vorlauf. Eine Regel, die das Team kennt, ist die beste Absicherung dafür, dass das Trinkgeld als freiwillige Gabe der Gäste bei den Menschen ankommt, für die es gedacht ist.
Was Slotina dabei tut
Slotina erfasst das Trinkgeld mit jeder Zahlung und hält im Trinkgeldbuch fest, wer welchen Anteil bekommen hat; wie das am Tisch und in der Abrechnung aussieht, zeigt die Seite Bezahlen am Tisch und Rechnung teilen.
Trinkgeld in der Gastronomie: kurze Antworten
Ist Trinkgeld per Kartenzahlung für die Servicekraft steuerfrei?
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen bar und Karte. Steuerfrei ist Trinkgeld nach § 3 Nummer 51 EStG, wenn der Gast es freiwillig, ohne Rechtsanspruch und zusätzlich gibt und es bei der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter ankommt.
Gilt die Steuerfreiheit auch für den Inhaber?
Die Vorschrift spricht vom Arbeitnehmer. Für das Trinkgeld, das der Inhaber selbst bekommt, fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Ist ein Servicezuschlag auf der Rechnung Trinkgeld?
Nein. Was der Gast zahlen muss, ist kein freiwilliges Trinkgeld; in Deutschland müssen die Preise nach § 13 PAngV das Bedienungsgeld ohnehin enthalten.
Wie oft sollte Kartentrinkgeld ausgezahlt werden?
Eine feste Regel nennt das Gesetz nicht. Bewährt hat sich ein fester Rhythmus, etwa wöchentlich, mit Datum, Betrag und Namen für jede Auszahlung.
Was gilt in Österreich?
In Österreich bleibt Trinkgeld einkommensteuerfrei, für die Sozialversicherung gelten seit 2026 bundesweite Pauschalen. Das erklärt unser eigener Ratgeber zur Trinkgeldpauschale.
Quellen (geprüft am 4. November 2026)
Bezahlen am Tisch, mit Trinkgeldbuch · Auswertungen · KassenSichV und Reservierung · Trinkgeldpauschale in Österreich · Preise · Alle Ratgeber