Ratgeber · Trinkgeld in Österreich
Trinkgeldpauschale 2026: was Wirte in der österreichischen Gastronomie wissen müssen
Bis Ende 2025 galten in der Gastronomie die Trinkgeldpauschalen der früheren Gebietskrankenkassen, je nach Bundesland mit eigenen Beträgen. Seit dem 1. Jänner 2026 gilt in der Gastronomie eine Pauschale für ganz Österreich. Was gleich geblieben ist: Die Pauschale ist eine Beitragsgrundlage, und der Betrieb muss jede Person richtig einstufen.
Veröffentlicht am · Für Betriebe in Österreich. Ein praktischer Ratgeber, keine Rechts- oder Lohnverrechnungsberatung.
Die kurze Antwort
Trinkgeld bleibt in Österreich einkommensteuerfrei, aber es ist Entgelt Dritter und damit beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Damit niemand jedes Trinkgeld einzeln nachweisen muss, setzt die Österreichische Gesundheitskasse Pauschalen fest. Für das Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe gibt es seit dem 1. Jänner 2026 erstmals eine einheitliche Festsetzung für das ganze Bundesgebiet, gestützt auf § 44 Absatz 3 ASVG in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2025. Sie ersetzt die bisherigen Pauschalen der früheren Gebietskrankenkassen.
Die Pauschale wird nicht an die ÖGK bezahlt. Sie wird der Beitragsgrundlage zugerechnet, und auf diese Summe werden die Beiträge berechnet. Die Beträge steigen bis 2028 in Stufen, ab 2029 werden sie jährlich aufgewertet.
Drei Gruppen: mit Inkasso, ohne Inkasso, Lehrlinge
Die Pauschale unterscheidet ausschließlich drei Gruppen, und jede Person im Betrieb gehört zu genau einer davon.
- Mit Inkasso: wer vom Betrieb mit dem Bonieren und Kassieren gegenüber den Gästen beauftragt ist. Nach dem Fragen-Antworten-Katalog der ÖGK reicht ein einziger Tag im Kalendermonat, und die Einstufung gilt dann für den ganzen Monat. Auch wer ausschließlich Kartenzahlungen abwickelt, arbeitet mit Inkasso.
- Ohne Inkasso: alle anderen Beschäftigten, die Trinkgeld bekommen, etwa die Küche oder die Zimmerreinigung.
- Lehrlinge und Pflichtpraktikanten: eine eigene Gruppe, ohne Unterscheidung nach Inkasso.
Ausgenommen sind die Systemgastronomie, für die der Kollektivvertrag von McDonald’s Österreich gilt, sowie Beschäftigte im Backoffice und in der Haustechnik, wenn sie nachweislich kein Trinkgeld bekommen. Wer im Einzelfall dazugehört, etwa Familienmitglieder im Betrieb, klären Sie mit Ihrer Lohnverrechnung.
Teilzeit, Urlaub und das Opting-out
Für Teilzeitkräfte und fallweise Beschäftigte wird die Pauschale nach der Arbeitszeit im Verhältnis zur Vollzeit aliquotiert. Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Stunden; Mehrarbeit und Überstunden ändern den Betrag nicht. Bei Abwesenheiten bis zu einem Monat, etwa Urlaub, Krankenstand oder Berufsschule, wird die Pauschale weiter abgerechnet; dauert die Abwesenheit länger, darf sie ab dem zweiten Monat gekürzt werden.
Die Beträge sind Obergrenzen. Bekommt jemand nachweislich weniger als die Hälfte der Pauschale, kann der Betrieb das tatsächliche Trinkgeld abrechnen, das sogenannte Opting-out. Der Nachweis kann aus Trinkgeldaufzeichnungen mit einer nachträglichen Bestätigung der Person bestehen. Wer gar kein Trinkgeld annehmen soll, vereinbart ein Annahmeverbot im Dienstvertrag. Den umgekehrten Weg, mehr als die Pauschale anzusetzen, gibt es seit 2026 nicht mehr.
Was als Trinkgeld zählt, und was nicht
Die Pauschale deckt das freiwillige Trinkgeld ohne Rechtsanspruch ab. Auch Geld, das über ein Verteilsystem läuft, ist dabei: die gemeinsame Trinkgeldkassa, das Kartentrinkgeld, das der Betrieb weitergibt, das Sparschwein an der Rezeption. Wie das Team das Geld verwendet, spielt keine Rolle, und wer es gesammelt nur einmal im Quartal auszahlt, rechnet die Pauschale trotzdem in jedem Monat ab.
Ein fixer Servicezuschlag auf der Rechnung ist dagegen kein Trinkgeld; gibt der Betrieb ihn an die Beschäftigten weiter, ist er in voller Höhe beitragspflichtig. Schlägt die Rechnung einen Prozentsatz nur vor und der Gast entscheidet frei, bleibt es freiwilliges Trinkgeld.
Kartentrinkgeld: die Auskunft an das Team
Mit dem Gesetz zur Trinkgeldpauschale wurde auch das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz ergänzt. Laut Parlamentskorrespondenz müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Auskunft über bargeldlos gegebene Trinkgelder geben, wenn der Arbeitgeber oder eine leitende Person das Geld verteilt. Teilen die Beschäftigten es am Ende des Arbeitstags selbst unter sich auf, entfällt die Pflicht. Die ÖGK erinnert im Fragen-Antworten-Katalog daran, dass diese Informationspflicht auch gilt, wenn der Betrieb die volle Pauschale ansetzt und für die Sozialversicherung keine Aufzeichnungen führen muss.
Praktisch heißt das: Wer Kartentrinkgeld über das Konto des Betriebs einnimmt und selbst verteilt, braucht einen Aufteilungsschlüssel, den alle kennen, und eine Liste, aus der hervorgeht, wie viel eingegangen und an wen es ausgezahlt wurde. Diese Liste ist zugleich der Nachweis, den das Opting-out verlangt.
Wie Kartenzahlungen in der Registrierkasse zu erfassen sind, ist eine eigene Frage; den Rahmen beschreibt der Ratgeber zur Registrierkasse in Österreich.
Jeden Monat, vor der Lohnverrechnung
- Für jede Person festhalten, ob sie in diesem Kalendermonat auch nur einen Tag mit Inkasso gearbeitet hat.
- Neue Beschäftigte, Lehrlinge, Pflichtpraktikanten und Ferialarbeitnehmer der richtigen Gruppe zuordnen.
- Ein- und Austritte im Monat melden, damit die Pauschale nach SV-Tagen aliquotiert werden kann.
- Abwesenheiten über einen Monat angeben, damit die Pauschale ab dem zweiten Monat gekürzt werden kann.
- Für jede Person mit Opting-out die Trinkgeldaufzeichnungen und die Bestätigung beilegen.
- Die Liste der Kartentrinkgelder und ihrer Verteilung aufbewahren, für die Auskunft an das Team.
Was Slotina dabei tut
Wie Slotina das Trinkgeld bei jeder Zahlung mit erfasst und in einem Trinkgeldbuch mit dem Namen jeder Person führt, die etwas ausgezahlt bekommt, steht auf der Seite Bezahlen am Tisch und Trinkgeld.
Im Dienstplan hat jede Schicht ihre Station, Service, Schank oder Küche. So sehen Sie am Monatsende, wer in welchem Monat im Service eingeteilt war, und legen mit der Lohnverrechnung fest, wer in welche Gruppe gehört. Die Pauschale selbst rechnet Ihre Lohnverrechnung.
Trinkgeldpauschale in Österreich: kurze Antworten
Seit wann gilt die bundesweite Trinkgeldpauschale in der Gastronomie?
Seit dem 1. Jänner 2026. Sie ersetzt die Pauschalen der früheren Gebietskrankenkassen und wird ab 2029 jährlich aufgewertet.
Wann arbeitet eine Servicekraft mit Inkasso?
Wenn der Betrieb sie mit dem Bonieren und Kassieren gegenüber den Gästen beauftragt. Nach der ÖGK reicht dafür ein Tag im Kalendermonat, auch wenn nur Karten angenommen werden.
Muss ich für die Küche eine Trinkgeldpauschale abrechnen?
Grundsätzlich ja: Küchenpersonal gehört zur Gruppe ohne Inkasso. Bekommt es nachweislich weniger als die Hälfte der Pauschale oder gilt ein Annahmeverbot, ist ein Opting-out möglich.
Ist Trinkgeld in Österreich einkommensteuerpflichtig?
Laut Parlamentskorrespondenz bleibt Trinkgeld einkommensteuerfrei; die Sozialversicherungsbeiträge auf die Pauschale bleiben.
Quellen (geprüft am 4. November 2026)
- ÖGK: Trinkgelder — Trinkgeldpauschalen, gültig seit 1. Jänner 2026
- ÖGK: Erläuternde Bemerkungen zur Festsetzung der Trinkgeldpauschalen (2. Jänner 2026)
- ÖGK: Fragen-Antworten-Katalog zu den Trinkgeldpauschalen (Stand 1. April 2026)
- WKO: FAQ Trinkgeldpauschale (Stand 4. Juli 2026)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 906 vom 16. Oktober 2025
- Parlamentskorrespondenz Nr. 866 vom 8. Oktober 2025
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